Zertifizierung nach KTA 1401
Im Rahmen unserer Tätigkeiten für kerntechnische Anlagen ist es unabdingbar, die vom Kerntechnischen Ausschuss (KTA) aufgestellten sicherheitstechnische Forderungen zu erfüllen, um die im Atomgesetz und in der Strahlenschutzverordnung festgelegten sowie in den „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ und den „Leitlinien zur Beurteilung der Auslegung von Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktoren“ weiter konkretisierten Schutzziele zu erreichen. Der Geltungsbereich des Zertifikates […]